Baurecht und Bauleitplanverfahren


Bebauungsplan Nr. 115 - Teveren - Fliegerhorstsiedlung

Bezogen auf das „Entwicklungskonzept – ehemalige Fliegerhorstsiedlung Teveren“ (Szenario V), hat der Rat der Stadt Geilenkirchen in seiner Sitzung am 26.09.2018 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 115 der Stadt Geilenkirchen „Fliegerhorstsiedlung Teveren“ gefasst. 

Die städtebaulichen Ziele aus dem Entwicklungskonzept wurden in einen Vorentwurf des Bebauungsplans integriert. 

Dieser Vorentwurf wurde am 02.09.2020 durch den Rat der Stadt Geilenkirchen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange beschlossen. Leider hat das Verfahren bei den Betroffenen zu Unmut geführt, sodass der Rat der Stadt Geilenkirchen in seiner Sitzung am 11.11.2020 beschlossen hat, den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 115 aufzuheben. Daher wurde die Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit dem Büro Planungsgruppe MWM einen neuen Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 115 zu erarbeiten. Die bisher zum vorherigen Vorentwurf eingegangenen Stellungnahmen werden dennoch ausgewertet und fließen in die Erstellung des neuen Vorentwurfs ein. An der Erarbeitung des neuen Vorentwurfs sollen die Eigentümer*innen und Bewohner*innen aktiv beteiligt werden, damit ihre Belange als Anwohner der Fliegerhorstsiedlung weitestgehend berücksichtigt werden können.

Daher ist Ende 2022 ein Ratsbeschluss der Stadt Geilenkirchen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs. 1 BauGB) erfolgt, um für Eigentümer:innen und Bewohner:innen die Möglichkeit zu schaffen, im Rahmen einer frühzeitigen Beteiligung Einsichten in den Vorentwurf zu erlangen sowie Mitteilungen, Anregungen und Bedenken zu äußern.

Die frühzeitige Beteiligung erfolgte im Zeitraum vom 06.02.2023 bis zum 10.03.2023. Nach der Abwägung eigegangener Stellungnahmen von Öffentlichkeit, Behörden und sonstiger Träger beschließt die Verwaltung am 21.6.2023 die Offenlage des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 115 der Stadt Geilenkirchen zur erneuten öffentlichen Stellungnahme zum Planentwurf und allen Begründungen.

Offentlage vom 17.07.2023 - 28.08.2023
Über den folgenden Link ist eine detaillierte Einsicht der aktuellen Planzeichnung des Vorentwurfs sowie die Übermittlung der persönlichen Stellungnahme möglich:
https://www.o-sp.de/geilenkirchen/plan?39074

Bauleitplanverfahren - 
Offenlage hat begonnen!

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 115 der Stadt Geilenkirchen mit der Begründung und allen eingegangenen Stellungnahmen liegt vom 17.07.2023 bis zum 28.08.2023 öffentlich zur Abgabe von Stellungnahmen aus.

Einsehen des Plans und aller Unterlagen sowie Abgabe der Stellungnahmen können auch online erfolgen unter:
https://www.o-sp.de/geilenkirchen/plan?39074

Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist gestartet!

Nachdem der erste Vorentwurf für den Bebauungsplan Nr. 115 am 11.11.2020 durch den Rat der Stadt Geilenkirchen aufgrund vielfachen Unmuts bei den Betroffenen aufgehoben wurde, liegt nun ein neu erarbeiteter Vorentwurf vor. Der neue Vorentwurf enthält deutlich weniger gestalterische Festsetzungen und bietet neue Möglichkeiten, einen Stellplatz oder eine Garage bzw. ein Carport auf dem privaten Grundstück zu errichten. Die auffälligste Veränderung ist, dass das Plangebiet entlang der Lilienthalallee geteilt wurde und nun zunächst der südwestliche Teil der Fliegerhorstsiedlung beplant wird. 

Ende letzten Jahres ist der Ratsbeschluss der Stadt Geilenkirchen zur erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs. 1 BauGB) erfolgt. Innerhalb dieser ist Ihre Rückmeldung als Bewohner:innen der Fliegerhorstsiedlung und Eigentümer:innen gefragt.
Teilen Sie vom 06.02.2023 bis zum 10.03.2023 Ihre Belange und Anregungen zu dem neuen Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 115 – Fliegerhorstsiedlung West mit.
Eine detaillierte Einsicht der aktuellen Planzeichnung des Vorentwurfs sowie die Übermittlung Ihrer Stellungnahme sind über den folgenden Link für Sie möglich:
https://www.o-sp.de/geilenkirchen/plan?39074 


Wozu dient eigentlich ein Bebauungsplan?

Der Bebauungsplan ist ein Planungsinstrument, mit welchem die städtebauliche Entwicklung gesteuert werden kann. Er ermöglicht demnach den Kommunen, die Art und Weise der Bebauung und die Nutzung der Grundstücke festzulegen. Dabei ist er rechtlich verbindlich, sodass die Festsetzungen bei Bauvorhaben einzuhalten sind. Für bestehende Gebäude gilt für zahlreiche Festsetzungen eines Bebauungsplans ein Bestandsschutz. Sind jedoch Veränderungen vorgesehen, die die Festsetzungen im Bebauungsplan berühren, so sind diese verpflichtend einzuhalten. 

Beispiele für Festsetzungen des Bebauungsplans können folgende sein:

  • Anzahl der Geschosse
  • Bauweise
  • Baulinien, Baugrenzen
  • Dachform, Ausrichtung und Material
  • Farben der Gebäude
  • Nutzung bestimmter Pflanzen

Welche baurechtlichen Grundlagen existieren aktuell?

Für die ehemalige Fliegerhorstsiedlung Teveren existiert aktuell kein
Bebauungsplan. Dies bedeutet nicht, dass es keine baurechtlichen Vorgaben zur Gestaltung privater Gebäude und Freiflächen gibt.

Eine Regelung erfolgt aktuell über § 34 BauGB:

Dieser Paragraph regelt die Zulässigkeit von genehmigungspflichtigen Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Nach § 34 BauGB sind Vorhaben nur dann zulässig, wenn diese sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Dabei darf das Ortsbild nicht beeinträchtigt werden. Diese Regelung nach § 34 erlaubt es in der Siedlung beispielsweise nicht, Garagen oder größere Gartenhäuser zu errichten. 

 

Wieso ein Bebauungsplan für die ehemalige Fliegerhorstsiedlung? 



Für die ehemalige Fliegerhorstsiedlung Teveren existiert aktuell kein Bebauungsplan. Dies soll geändert werden, sodass alle Vorhaben und Entscheidungsfindungen bei Bauanfragen gleichwertig und fair behandelt werden. Für Private bedeutet dies ein Vorteil in der Planungssicherheit. Mit Hilfe der Festsetzungen eines Bebauungsplans kann dies in der Siedlung gewährleistet werden.

Insgesamt führt ein solcher Bebauungsplan zu einer Umsetzung der in dem Entwicklungskonzept festgelegten Ziele. Konkret für die Fliegerhorstsiedlung bedeutet dies, dass ein grünes, weitläufiges und homogenes Siedlungsbild gestärkt wird und dass Wohnraumangebot differenziert sowie verbessert wird.

Entwickelt wird ein sogenannter Angebotsbebauungsplan, dessen Festsetzungen für die Eigentümer*innen als ein Angebot und nicht als Verpflichtung zur direkten Umsetzung zu verstehen sind. Sind allerdings Änderung der Bestandssituation vorgesehen, müssen diese den Festsetzungen entsprechen. 

Wie geht es weiter? 

Der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 115 wurde aufgehoben. Daher wird aktuell der neue Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 115 bearbeitet, bei welchem eine weitere Beteiligung der Öffentlichkeit vorgesehen ist. 
Nach dem Ratsbeschluss der Stadt Geilenkirchen zur frühzeitigen Beteiligung (gem. § 3 Abs. 1 BauG), der für Ende 2022 geplant ist, besteht im Rahmen dieser frühzeitigen Beteiligung die Möglichkeit, den neuen Vorentwurf einzusehen sowie Anregungen und Bedenken mitzuteilen.

Die frühzeitige Beteiligung ist für Anfang 2023 geplant.
Der genaue Beginn und die Dauer dieser wird über die Webseite der Stadt Geilenkirchen, die Webseite der Fliegerhorstsiedlung, Presse und Aushänge bekannt gegeben. Nach dem Ende der frühzeitigen Beteiligung erfolgt die Erstellung des Bebauungsplan-Entwurfs mit erneuter Öffentlichkeitsbeteiligung.

Räumliche Aufteilung des B-Plans

Nach entsprechendem Ratsbeschluss ist vorgesehen, den Bebauungsplan entlang der Lilienthalallee aufzuteilen und die Bebauungsplanungen zunächst für die Westhälfte der Siedlung vorzunehmen.  
Grund dafür ist, dass dort die Straßenausbauplanung bereits abgeschlossen ist und eine detaillierte Betrachtung der Stellplatzsituation möglich ist. Zudem befindet sich die Mehrheit der Grundstücke in privatem Eigentum, während in der Osthälfte der Siedlung der Großteil der Grundstücke (noch) der BIMA gehört. Private Eigentümer*innen brauchen schnelle Handlungsmöglichkeiten.
Die Straßenausbauplanung für die Osthälfte der Siedlung startet demnächst.


Ziele des Bebauungsplans

Ziele des Bebauungsplanes für die ehemalige Fliegerhorstsiedlung:

  • Zulassung von nur umgebungsverträglicher Nutzung zur Wahrung des Siedlungsbildes


  • Schaffung baulicher Erweiterungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der vorhandenen Bebauung und unter grundsätzlicher Beibehaltung des Siedlungscharakters und des Erscheinungsbildes


  • Sicherung der öffentlichen Grün- und Aufenthaltsflächen durch grundsätzliche Vermeidung der Bebauung der Vorgärten, insbesondere mit Garagen und Carports zur Beibehaltung des harmonischen Siedlungsbildes


  • Gestaltungsvorgaben für die baulichen Anlagen und den Übergang zwischen privaten und öffentlichen Raum,  insbesondere in einsehbaren und prägenden Vorgartenbereichen. In den rückwärtigen Bereichen gilt es größtmögliche Freiheiten zu ermöglichen

Zusammenfassung der eingegangenen Stellungnahmen

Nach Vorlage des Vorentwurfes des Bebauungsplans Nr. 115 sind sowohl über das Stadtteilbüro als auch bei der Stadt Geilenkirchen einige Stellungnahmen eingegangen. Diese werden für zukünftige Neuentwürfe des Bebauungsplans durch die Stadt Geilenkirchen und das Planungsbüro berücksichtigt. Die zentralen Themen dieser Stellungnahmen sind in der folgenden Auflistung zusammengefasst worden: 

 1. Fassadengestaltung 

  • Freie Wahl der Farbgestaltung und des Fassadenmaterials
  • Berücksichtigung der Dämmung der Gebäude bei Auswahl der Fassadenmaterialien 

 

2. Stellplätze

  • Garagenhöfe sollen bestehen bleiben
  • Parkdruck im öffentlichen Verkehrsraum soll behoben werden
  • Parkmöglichkeiten auf privaten Grundstücken sollen ermöglicht werden 

 

3. Garagen statt Carports 

  • Wunsch eines abschließbaren Unterstellplatzes
  • Sicherung des Fahrzeugs und weiterer Materialien (Kellerersatzraum) 

 

4. Gestaltung des Vorgartens und der Einfriedungen 

  • Wunsch nach höherer Einfriedung
  • Individuelle Vorgartengestaltung

 

5. Generell: Weniger Festsetzungen

  • Keine Material-Festsetzungen (Stellplatzzufahrt aus Rasengitterstein, Carports aus naturlasiertem Holz etc.) 
  • Keine RAL-Farbfestsetzungen (z. B. Fassade, Rasengittersteine der Stellplatzzufahrt)
  • Ermöglichung der Nutzung größerer Satellitenschüsseln


Zur Gestaltung eines neuen Vorentwurfes für den Bebauungsplan wird die Stadt Geilenkirchen den Bewohner*innen der Fliegerhorstsiedlung darüber hinaus im Sommer 2021 weitere Beteiligungsmöglichkeiten bieten, um Anregungen für den Bebauungsplan einzubringen. 

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